Wohnungseigentumsrecht

In diesem Bereich geht es meistens um die Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern oder zwischen diesen und dem Verwalter. Häufig geht es dabei um Beschlüsse, vor allem Beschlüsse zu Wohngeld/Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen oder baulichen Veränderungen, durch die bei gleichzeitiger Beschlussfassung von Sonderumlagen die Eigentümer besonders belastet werden.

Gerade bei der Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung ist besondere Aufmerksamkeit geboten, weil hier den Verwaltern häufig Fehler unterlaufen und für die Eigentümer nicht mehr überschaubar ist, welche Beträge für die Instandhaltungsrücklage maßgebend sind. Ferner kommt es häufig zu Streitigkeiten wegen Verstößen durch den Verwalter und dessen deswegen angestrebter Abberufung des Verwalters. Auch die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum und deswegen entstehende Kostenbelastungen bilden einen häufigen Streitpunkt.

Es ist insbesondere bei Überprüfung der Jahresabrechnung erforderlich, Einsicht in die Verwalterunterlagen zu nehmen, um zunächst zu prüfen, ob und inwieweit Fehler vorliegen und eine Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses für die Jahresabrechnung überhaupt sinnvoll ist. In diesem Gebiet wird es häufig nicht vermeidbar sein, klageweise vorzugehen. Dabei ist besonders wichtig, die relativ kurzen Fristen für eine Anfechtung und Formalien bei einer Anfechtung zu beachten. Auch hierzu ist darauf hinzuweisen, dass gerade mit einer Einsichtnahme ein besonders hoher Aufwand verbunden ist und dieser nicht ohne zusätzliche Vergütung erbracht werden kann.