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Mietrecht

Aufgrund seiner Qualifikation als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Lohmann in allen Fragen, die in diesem Rechtsgebiet relevant sind, bewandert, und zwar sowohl im Wohnungsmietrecht als auch im Gewerbemietrecht. Darüber hinaus gehören zu diesem Gebiet auch das Pachtrecht, Nachbarrecht und Maklerrecht. Insoweit werden alle Probleme u. a. im Zusammenhang mit Mietverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Mieterhöhungen, Mängeln, Mietminderungen, Mietzahlungen, Untervermietung, Erlaubnis zu teilgewerblicher Nutzung, Betriebskosten, Gestaltung und Überprüfung von Verträgen einschließlich Pachtverträgen sowie wegen Schönheitsreparaturen u. a. sachgerechten Lösungen zugeführt. Dabei wird Tätigkeit sowohl für Mieter als auch Vermieter entfaltet.

Besonders anzusprechen sind die Schönheitsreparaturen, zu denen in den letzten Jahren und zuletzt Anfang 2015 die Rechtsprechung des BGH grundlegende Umgestaltungen hervorgebracht hat, sodass in vielen insbesondere bis 2005 geschlossenen Verträgen unwirksame Regelungen über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen (= Malerarbeiten) enthalten sind. Für den Mieter führt das dazu, dass er in seiner Wohnung keine Malerarbeiten ausführen muss und einen Anspruch gegen den Vermieter hat, bei Notwendigkeit Malerarbeiten auszuführen. Diese günstige Position für den Mieter kann u. U. dazu genutzt werden, um durch einen Verzicht auf die Durchführung von Malerarbeiten durch den Vermieter anderweitig günstige Ergebnisse zu erreichen, die sonst u. U. nicht erreichbar wären. Für den Vermieter ist es wichtig, frühzeitig die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturen zu erkennen und diese bei seinem Vorgehen zu berücksichtigen und einzukalkulieren.

Durch die neu eingeführte sogenannte Mietpreisbremse ergeben sich weitere, keineswegs einfach zu handhabende Probleme, deren Bewältigung besser unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgen sollte.

Wichtig ist gerade in Mietsachen die genaue Erfassung des Sachverhalts, vor allem, wenn es um die Beseitigung von Mängeln geht, gerade wenn sich aus der Sache ein Rechtsstreit entwickelt. Deswegen bietet Rechtsanwalt Lohmann an, eine genaue Erfassung und Protokollierung der Verhältnisse vor Ort vorzunehmen. Dafür wird neben der gesetzlichen Vergütung eine angemessene Sondervergütung je nach Zeit und Aufwand im Bereich zwischen 50,00 € bis 200,00 € netto verlangt, die jeweils vereinbart wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen den zusätzlichen Aufwand durch derartige Sonderleistungen nicht übernehmen.

Spezielle Kenntnisse hat Rechtsanwalt Lohmann durch Bearbeitung vieler Fälle im Bereich des Pacht- und Mietrechts für Gaststätten erworben, in denen es oft um die Erhaltung der wirtschaftlichen Existenz insbesondere der Mieter und Pächter geht.

Ferner erfolgt Unterstützung bei Vertragsverhandlungen einschließlich des Entwurfs oder Überprüfung von Wohnraummiet-, Gewerbemiet- und Pachtverträgen.

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