Abrechnung nach Gebührentabelle
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man den Betrag, um den gestritten wird, oder den Wert eines Streitpunkts.
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Informationserteilung
Zur erfolgreichen Bearbeitung des Mandats ist eine ausreichende Informationserteilung durch den Mandanten unerlässlich. In der Regel wird durch Rechtsanwalt Lohmann eine erste Besprechung geführt, bei der der Sachverhalt erörtert und Fragen gestellt werden. Es ist deshalb nicht sinnvoll, umfangreiche Ausarbeitungen vorzulegen, weil aus juristischer Sicht oft andere als die angenommenen Aspekte bedeutsam sind. Wichtig ist allerdings, dass alle wesentlichen Unterlagen vorgelegt werden können. Im Mietrecht gehören dazu unbedingt der Mietvertrag, sonstige Vereinbarungen und bisherige Mieterhöhungen sowie die Korrespondenz zu den jeweils aktuellen Problemen. Im Wohnungseigentumsrecht ist unbedingt erforderlich, die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung vorzulegen sowie Beschlüsse und Korrespondenz, um die es geht.
Im weiteren Verlauf des Mandats werden alle Schreiben und Schriftsätze im Gerichtsverfahren den Mandanten zugeleitet. Dabei wird Rechtsanwalt Lohmann in der Regel gezielte Fragen stellen und gegebenenfalls um einen Besprechungstermin zur Klärung weiterer Fragen bitten.
Fristen / Termine
Wichtig ist die Einhaltung von Fristen und Terminen. Deswegen kommt es darauf an, möglichst frühzeitig bei auftretenden Problemen zumindest eine Beratung einzuholen und nicht zu lange zu warten. Wichtig ist vor allem bei Zustellung von Klagen, den Anwalt sofort darüber zu benachrichtigen. Auch wenn dieser vorausgehend tätig war, ist nicht gewährleistet, dass dieser gleichzeitig die Klage zugestellt bekommt. In Gerichtsterminen wird in Zivilsachen regelmäßig das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet, damit zu Beginn der mündlichen Verhandlung ein Gütetermin stattfinden kann, bei dem die Möglichkeit einer vergleichsweisen Regelung erörtert wird. Meistens dauert ein solcher Gütetermin nicht mehr als 10-15 Minuten. Anschließend findet dann die eigentliche Verhandlung statt. Zum Teil verlangen die Gerichte, dass zu weit entfernt wohnende Parteien anreisen. Deswegen gibt es die Möglichkeit, mit dem Anwalt zu besprechen, ob und welche gütliche Regelung man sich vorstellen könnte. Wenn darüber hinaus der Anwalt umfassend über den Sachverhalt informiert ist, ist grundsätzlich ein persönliches Erscheinen der Parteien nicht erforderlich.
Hinweis zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Hat man einen Prozess gewonnen, so findet sich in Urteilen häufig ein Satz, wonach aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistungen zumeist in Höhe mehrerer tausend Euro vollstreckt werden kann. Dies wird häufig missverstanden. Deshalb der Hinweis, dass diese Regelung nur die Vollstreckung aus einem Urteil in der Zeit vor dessen Rechtskraft regeln soll. Nach Rechtskraft, die mangels Berufung in der Regel nach einem Monat nach Zustellung des Urteils eintritt, ist diese Regelung nicht mehr maßgebend und kann ohne eine solche Sicherheitsleitung vollstreckt werden.
Kosten und Gebühren
Beratungen
Für Beratungen ist die Vergütung regelmäßig mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. In der Regel werden von Rechtsanwalt Lohmann für Beratungen im Minimum 70,00 € bis 160,00 € netto pro Stunde ausgehend berechnet. Die Beratungsvergütung kann je nach Schwierigkeit und Dauer auch höher vereinbart werden. In der Regel wird eine Beratungsvergütung auf nachfolgende Tätigkeit angerechnet.
Außergerichtliche Tätigkeit
Soweit Rechtsanwalt Lohmann außergerichtlich, insbesondere mit Korrespondenz, tätig ist, richtet sich die Vergütung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In Zivilsachen richten sich die Gebühren dabei in der Regel nach dem Gegenstandswert, der in Mietsachen häufig dem 12-fachen Monatsbetrag der Miete oder der Minderung etc. entspricht. Ausgehend von diesem Wert ist die Höhe der Gebühren in einer Tabelle zum RVG ablesbar. In der Regel fällt eine Geschäftsgebühr bei durchschnittlicher Tätigkeit nach einem Gebührensatz von 1,3 an. Bei geringen Gegenstandswerten von weniger als 3.000,00 € reicht die Vergütung nach dem RVG häufig nicht aus, um den Aufwand und die Arbeitsleistung des Rechtsanwalts angemessen auszugleichen. Deswegen behält sich Rechtsanwalt Lohmann je nach dem absehbaren Umfang und der Schwierigkeit der Sache vor, außer der gesetzlichen Vergütung eine Sondervergütung in begrenzter Höhe zu vereinbaren.
Rechtsstreitigkeiten
In Rechtsstreitigkeiten richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts ebenfalls nach dem RVG, die Gebühren berechnen sich nach dem Streitwert. In der Regel fallen in einem Rechtsstreit eine Verfahrensgebühr und eine Termingebühr an sowie bei Abschluss eines Vergleichs eine Einigungsgebühr. Auch hier bleibt bei sehr niedrigen Werten und hohem Aufwand vorbehalten, eine Sondervergütungsvereinbarung zu treffen.
Rechtsschutzversicherungen
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird diese wegen der Vergütung des Rechtsanwalts in Anspruch genommen. Dabei wird die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt ohne Berechnung zusätzlicher Kosten geführt, es sei denn, diese gestaltet sich besonders aufwendig.
Wichtig ist zu beachten, dass heutzutage die meisten Rechtsschutzversicherungen mit einem Selbstbehalt abgeschlossen worden sind, so dass der Versicherte in der Regel bis zu 150,00 € selbst die Kosten zu tragen hat. Rechtsschutzversicherungen achten genau darauf, wann eine Sache begonnen hat. Dabei wird der Beginn von den Versicherungen weit in die Vergangenheit zurück verlegt. Zum Beispiel wird bei Mängeln nicht darauf abgestellt, wann deswegen der Streit begonnen hat, sondern seit wann die Mängel existieren.
Für Mitglieder von Mietervereinen ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die mit der Mitgliedschaft verbundene Rechtsschutzversicherung sich nur auf Auseinandersetzungen in Rechtsstreitigkeiten bezieht und eine Beratung und außergerichtliche Tätigkeit nicht bezahlt werden. Außerdem müssen Mitglieder des Berliner Mietervereins sich in einer Beratungsstelle des Mietervereins sich beraten lassen haben, damit sie für einen Rechtsstreit von dieser Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz erhalten